SPD Straubenhardt

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5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Veröffentlicht am 25.03.2014 in MdB und MdL

Am 26. März 2009 trat die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Wir sehen uns in der Pflicht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben. 

 

"Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland deutlich gemacht, dass Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte zustehen wie anderen Menschen auch. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen wir uns in der Pflicht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben.

Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen am regulären Schulsystem teilhaben und auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein auf allen Ebenen barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Informationen und politischen Beteiligungsmöglichkeiten alltägliche Normalität wird. Teilhabe und Selbstbestimmung sollen in Zukunft selbstverständliche Bestandteile der Lebensführung auch von Menschen mit Behinderungen sein.

Mit der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes bringen wir nun pünktlich zum 5. Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention einen der größten Meilensteine zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion die Weiterentwicklung der Leistungen zur sozialen Teilhabe in einem eigenständigen Leistungsbereich im SGB IX gefordert.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft tritt. Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig personenzentriert erfolgen. Unser Ziel ist auch, diese einkommens- und vermögensunabhängig auszugestalten. Das Wunsch- und Wahlrecht soll gewahrt werden. Das Teilhabegesetz soll in die Reform des SGB IX eingebettet und die Intention des Gesetzes, wirkliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, gestärkt werden. In diesem Zusammenhang ist uns ein wichtiges Anliegen, die Beteiligung der Betroffenen bereits schon während der Erarbeitung des Gesetzes sicherzustellen.

Darüber hinaus haben wir bewirkt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch im Koalitionsvertrag eingehende Berücksichtigung fanden. Insgesamt 20 Handlungsaufträge ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Dazu gehören insbesondere Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt, Tourismus und Verkehr, Gesundheit und Gewaltschutz, Bauen und Wohnen, Kultur und Sport sowie hinsichtlich der politischen Teilhabemöglichkeiten und des Betreuungsrechts."

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