Einführung von Betreuungsgeld, Versäumnisse bei Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und Förderung von Zweitverdienern/ Kritik von Europäischer Kommission an Nationalem Reformprogramm
"Die Maßnahmen der Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen am Bedarf vorbei. Dass hier einiges nachgebessert werden muss, bekommt die Bundesregierung jetzt auch Schwarz auf Weiß aus Europa bestätigt", betonte der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON. Zu einem entsprechenden Urteil kommt die Europäische Kommission bei der Bewertung des von Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters eingereichten nationalen Reformprogramms 2012.
Die Europäische Kommission bemängelt, dass die Zahl der Kinderbetreuungsplätze in Deutschland zu langsam steigt und in dem deutschen Reformprogramm keinerlei Auskunft über die Fortschritte in diesem Bereich enthalten sind. Aber nicht nur der mangelnde Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagesschulen lässt laut der Europäischen Kommission zu wünschen übrig. Kritisch sieht sie weiterhin die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes und die unverändert fehlenden steuerlichen Anreize für Zweitverdiener, wie beispielsweise das Ehegattensplitting. "Beides verringert den Anstoß für Zweitverdiener, in der Regel Frauen, eine Beschäftigung aufzunehmen und steht damit im Gegensatz zu den Empfehlungen der EU und dem Ziel Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren" unterstrich das Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses.
"Die Botschaft aus Europa ist eindeutig: Sowohl die bisherigen als auch die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sind entweder unzureichend oder sie gehen in die falsche Richtung", so Peter SIMON abschließend.
Hintergrund zum Thema:
Im Zuge der neuen Arbeitsmethode 'Europäisches Semester' koordinieren die Mitgliedstaaten ihre nationale Haushaltspolitik und erörtern wichtige Prioritäten auf EU-Ebene gemeinsam, bevor Beschlüsse auf nationaler Ebene gefasst werden. Bis Ende April legen die Mitgliedstaaten u.a. Stabilitätsprogramme und nationale Reformprogramme vor, in denen sie darstellen, wie sie die europäischen Ziele bezüglich Haushalt, Wachstum und Beschäftigung in ihrer nationalen Politik umsetzen wollen. Die Kommission gibt daraufhin länderspezifische Empfehlungen ab, die dann von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden müssen. Die Bewertung der eingereichten Reformpläne durch die Kommission ist Thema der akutellen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Die Empfehlungen und Arbeitspapiere der EU-Kommission zum Thema im Volltext:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/nd/csr2012_germany_de.pdf
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/nd/swd2012_germany_de.pdf
Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. 0032 2 2849558