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Flexi-Rente trägt klare sozialdemokratische Handschrift

Veröffentlicht am 29.09.2016 in Bundespolitik

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zu flexiblen Übergängen in Rente beraten. Übergänge vom Erwerbs- ins Rentenalter werden damit erleichtert und altersgerecht gestaltet. Das Gesetz trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift.

Wir leisten mit diesem Gesetz einen ganz wesentlichen Beitrag, damit Menschen gesund und selbstbestimmt in Rente gehen können. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund und fit das Rentenalter erreichen und nicht wie bisher aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Daher haben wir uns für die Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Nachsorge eingesetzt. Ein individueller berufsbezogener Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr dient dazu, Rehabilitations- und Präventionsbedarfe frühzeitig zu erkennen und individuell zugeschnittene Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich anzubieten.

Weiterhin wird der Renteneintritt individueller und flexibler ausgestaltet. Die Teilrente kann stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. Dabei sind 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das ist für die Beschäftigten eine gute Alternative zu einem vorzeitigen und abrupten Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Jetzt kann der Übergang in die Rente gleitend und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen.

Überdies schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke und entschärfen die sogenannte Zwangsverrentung im SGB II. Wenn SGB II-Bezieher aufgrund von Abschlägen der Bezug von Altersgrundsicherung droht, können diese künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden. Damit bekämpfen wir Altersarmut.

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