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Landesregierung erfüllt Forderung der SPD nach Studiengebührenbefreiung

Veröffentlicht am 03.07.2008 in MdB und MdL

MdL Thomas Knapp: "Sozialdemokratische Überzeugungskraft erweicht härtestes CDU-Gestein - ein ermutigendes Zeichen im Kampf gegen die Studiengebühren".
Ein gleich lautender Antrag von SPD und CDU war 2007 noch abgelehnt worden.

Mit Genugtuung nimmt die SPD-Landtagsfraktion zur Kenntnis, dass die Landesregierung bei der Gebührenbefreiung für studierende Eltern eine Forderung der SPD erfüllt. Mit der Anhebung der Altersgrenze setze die Regierung nun genau das um, was die SPD schon in einem Parlamentsantrag im Herbst 2007 gefordert hatte. Damals hatte die Regierungsmehrheit diese Anhebung noch strikt abgelehnt.

Es sei erfreulich, dass nun auch auf Seiten der Regierung die sozial schädlichen Wirkungen erkannt und, wenn auch nur punktuell, korrigiert würden, so SPD-Landtagsabgeordneter Thomas Knapp, der diesen kleinen Etappensieg so kommentiert: "Sozialdemokratische Überzeugungskraft erweicht härtestes CDU-Gestein - ein ermutigendes Zeichen im Kampf gegen die Studiengebühren."

Im Herbst 2007 hatte die SPD mit dem Antrag 14/1513 eine Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes beantragt mit der Gebührenbefreiung für Studierende, "die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat". Im Wissenschaftsausschuss wurde der Antrag damals von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Die Sozialdemokraten hatten seinerzeit argumentiert, dass die Belastung aus der Erziehungsaufgabe nicht mit dem achten Lebensjahr endet und auch nicht durch die Schulpflicht und dass die finanzielle Belastung danach eher noch zunimmt. Mit genau dieser Begründung hat die Landesregierung nun ihre harte und familienfeindliche Haltung wenigstens in diesem Punkt korrigiert.

Helmut Zorell, Pressesprecher und Timo Steinhilper

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