Großer Durchbruch in der Koalition für unsere Briefträger mit Familien und langzeitarbeitslose Ältere erreicht.
„Der Postmindestlohn kommt und das ist gut für unsere Briefträger mit ihren Familien - egal ob in Pforzheim, Maulbronn, Neuenbürg, Heimsheim oder Mühlacker. Es wird keine Dumpinglöhne geben. Aber auch viele der knapp 950 über 58-jährigen Langzeitarbeitslosen in Pforzheim und dem Enzkreis atmen auf, denn die sogenannte Zwangsverrentung mit 58 Jahren ist gestoppt. Nach zähem Ringen in der Koalition und mit großer Unterstützung der Tarifvertragsparteien haben wir endlich gute Lösungen erzielt,“ so die SPD-Arbeitsmarktexpertin und Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis Katja Mast.
Hintergrund:
Zum Postmindestlohn: Wir Sozialdemokraten können uns heute über einen großen Erfolg freuen. Mit beharrlichem Bemühen brachten wir die Union dazu, endlich den Weg für einen Mindestlohn im Briefdienstleistungsbereich frei zu machen bei gleichzeitigem Wahren der Tarifautonomie. Damit sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche davor geschützt, künftig für Billiglöhne arbeiten zu müssen. Denn der Wegfall des Briefmonopols zum Jahresende wird damit nicht zu einem Wettbewerb um schlecht bezahlte Arbeitsplätze führen.
Die nun beschlossene Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die Voraussetzung dafür, den zwischen den Tarifpartnern abgeschlossenen Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann gilt er tatsächlich für alle in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche, wenn sie in Deutschland tätig sind.
Die SPD hat sich auch erfolgreich gegen die Versuche durchgesetzt, die Tarifautonomie zu untergraben. Der Gesetzgeber hat - anders als die Union das in diesem Fall wollte - in die Lohnfestsetzung nicht einzugreifen. Vielmehr wird er jetzt dazu beitragen, dass der zwischen den Tarifpartnern vereinbarte Mindestlohn für alle Beschäftigten gilt. Damit werden Briefzusteller künftig einen Bruttolohn von 9,80 Euro (9 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern) erhalten. Für die übrigen Tätigkeiten der Briefbeförderung (Einsammeln und Weiterleiten) beträgt der Mindestlohn 8,40 bzw.8 Euro.
Der Mindestlohn wird für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen gelten - das sind alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerks- und geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern. Auch Unternehmen, die überwiegend andere Arbeitnehmer beschäftigen, aber eine Briefabteilung haben, müssen für ihre "Postboten" den Post-Mindestlohn zahlen.
Die Branche der Briefdienstleistungen wird damit in letzter Minute vor einem Dumpingwettbewerb geschützt. Wir wollen Wettbewerb über Qualität und Leistung, nicht über Lohndumping. Unternehmen aus dem EU-Ausland müssen damit ihren Mitarbeitern ebenfalls den Mindestlohn zahlen, wenn sie in Deutschland tätig sind.
Der nächste Schritt wird nun die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen mit einer Tarifbindung von mehr als 50 % sein und die Überarbeitung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MIA), um Mindestlöhne auch in den anderen Branchen zu ermöglichen.
Für die SPD ist der Mindestlohn eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des fairen Wettbewerbs: Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch anständig leben können. Wir werden nicht aufhören, dafür zu kämpfen.
Zu der Vereinbarung mit der Union, Arbeitslosengeld II-Bezieher mit 58 Jahren vor der drohenden Zwangsverrentung zu bewahren, erklärte Katja Mast:
Künftig müssen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Mit Nachdruck haben wir Sozialdemokraten in der großen Koalition auf eine Verbesserung für die Betroffenen gedrungen. Nun ist es uns gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen.
Bereits Anfang November hatte Franz Müntefering konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vorgelegt. Dank der anschließenden intensiven Bemühungen ist es mit der Union nun in letzter Minute zu einer Neuregelung gekommen.
Alle Arbeitslosengeld II - Empfänger erhalten nun ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Ihnen stehen selbstverständlich auf eigenen Wunsch die Integrationsangebote der Arbeitsagentur, der ARGEN und der Optionskommune zur Verfügung. Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann.
Erst ab dem 63. Lebensjahr können Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn ein solcher Verweis keine unzumutbare Härte erzeugt.
Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können bisher noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz soll sich nicht in einen Nachteil verkehren. Gerade diese Menschen profitieren von der gefundenen Regelung.